Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach 2 43, 30002 Hannover

 

 

 

 

 

 

 

 

Landwirtschaftskammer Hannover

Johannssenstraße 10

 

03159 Hannover

 

 

 

 

 

 

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33-1320/3, 30.09.2003       103.1-60231/8.4-24

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Niedersächsisches Ministerium

Für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

Bearbeitet von

Herrn Dr. Schertler

 

E-mail

Herwig.Schertler@ml.niedersachsen.de

 

 

Durchwahl (05 11) 1 20-                              Hannover

2031                                 20.10.2003

 

 

 

 

 

 

 

Förderung vom Aussterben bedrohter Rassen;

Rauhwolliges Pommersches Landschaf

 

 

 

 

 

Mit Schreiben vom 30.09. haben Sie den Antrag der Interessengemeinschaft Rauhwollige Pommersche Landschafe in Niedersachsen auf Gewährung von Zuchterhaltungsprämien mit Ihrer Stellungnahme übersandt.

 

 

 

Dem Anliegen der Interessengemeinschaft kann leider aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

 

1.       Das Rauhwollige Pommersche Landschaf ist im Anhang zur Niedersächsischen Richtlinie über die Gewährung von     Zuwendungen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Tierzucht nicht enthalten. Diese Liste ist von der EU genehmigt, eine   Änderung der Richtlinie einschließlich Anhang ist nicht vorgesehen, weil

2.       das derzeitige Förderprogramm bis einschließlich 2006 befristet ist. Aufgrund der fünfjährigen Verpflichtung der teilnehmenden Züchter können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

3.       Das Rauhwollige Pommersche Landschaf zählt nicht zu den in Niedersachsen ursprünglich beheimateten Schafrassen. Daran ändert auch nichts die Aussage von Professor Sambraus im Atlas der Nutztierrassen, wonach diese Rasse aus einer Kreuzung von Zaupelschaf mit hannoverschem Schaf hervorgegangen sein soll. Prof. Sambraus macht im Übrigen in seinem sehr viel umfangreicheren Ausführungen in seinem Buch „Gefährdete Nutztierrassen“ die vorher genannte Aussage nicht (siehe Anlage). Selbst wenn die Aussage von Prof. Sambraus im Atlas der der Nutztierrassen zuträfe, kann man beim Rauhwolligen Pommerschen Landschaf, welches zumindest seit den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts als eigenständige Rasse geführt wird, nicht von einer Rasse sprechen, die für Niedersachsen eine Bedeutung hatte. Sie war immer auf den Ostseeraum begrenzt.

 

 

 

Ich bitte die Antragsteller entsprechend zu informieren.

 

 

 

Im Auftrage

 

 

Unterschrift Dr. Schertler