Niedersächsisches
Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, Postfach 2 43, 30002 Hannover Landwirtschaftskammer
Hannover Johannssenstraße 10 03159
Hannover Ihr
Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) 33-1320/3,
30.09.2003 103.1-60231/8.4-24 |
Niedersächsisches Ministerium Für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bearbeitet
von Herrn Dr.
Schertler E-mail Herwig.Schertler@ml.niedersachsen.de Durchwahl
(05 11) 1 20- Hannover 2031 20.10.2003 |
Förderung vom Aussterben bedrohter
Rassen;
Rauhwolliges Pommersches Landschaf
Mit
Schreiben vom 30.09. haben Sie den Antrag der Interessengemeinschaft Rauhwollige Pommersche Landschafe in Niedersachsen auf Gewährung
von Zuchterhaltungsprämien mit Ihrer Stellungnahme übersandt.
Dem Anliegen
der Interessengemeinschaft kann leider aus folgenden Gründen nicht entsprochen
werden:
1. Das Rauhwollige
Pommersche Landschaf ist im Anhang zur
Niedersächsischen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung der genetischen
Vielfalt in der Tierzucht nicht enthalten. Diese Liste ist von der EU
genehmigt, eine Änderung der Richtlinie
einschließlich Anhang ist nicht vorgesehen, weil
2. das derzeitige Förderprogramm bis
einschließlich 2006 befristet ist. Aufgrund der fünfjährigen Verpflichtung der
teilnehmenden Züchter können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.
3. Das Rauhwollige
Pommersche Landschaf zählt nicht zu den in
Niedersachsen ursprünglich beheimateten Schafrassen. Daran ändert auch nichts
die Aussage von Professor Sambraus im Atlas der
Nutztierrassen, wonach diese Rasse aus einer Kreuzung von Zaupelschaf
mit hannoverschem Schaf hervorgegangen sein soll. Prof. Sambraus
macht im Übrigen in seinem sehr viel umfangreicheren Ausführungen in seinem
Buch „Gefährdete Nutztierrassen“ die vorher genannte Aussage nicht (siehe
Anlage). Selbst wenn die Aussage von Prof. Sambraus
im Atlas der der Nutztierrassen zuträfe, kann man beim Rauhwolligen
Pommerschen Landschaf, welches zumindest seit den 20er Jahren des vorigen
Jahrhunderts als eigenständige Rasse geführt wird, nicht von einer Rasse
sprechen, die für Niedersachsen eine Bedeutung hatte. Sie war immer auf den
Ostseeraum begrenzt.
Ich bitte
die Antragsteller entsprechend zu informieren.
Im Auftrage
Unterschrift
Dr. Schertler